Tixi Taxi von Pro Infirmis einlösbar bei RFTaxi.ch - RF Taxi.ch - Schnell - pünktlich - freundlich - +41413201818

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Mit Tixi Taxi Bon's bei RFTaxi fahren

RF Taxi unterstützt Tixi-Taxi-Bons der Pro Infirmis.

Für Luzernerinnen und Luzerner, die aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Verkehr (Bus, Bahn) nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzen können, gibt es Fahrgutscheine (Tixi-Taxi-Bons) zur Vergünstigung von Freizeitfahrten. Finanziert werden diese vom Kanton Luzern und seinen Gemeinden. Einlösbar sind die Bons bei einer Reihe von akkreditierten Fahrtenanbietern (Tixi und Taxi). Um Tixi-Taxi-Bons zu erhalten, ist eine Berechtigung nötig.

Anspruchsberechtigte
Berechtigt sind mobilitätsbehinderte Luzernerinnen und Luzerner, die eine Hilflosen Entschädigung (HE) beziehen. Wer diese bereits vor dem Eintritt ins Rentenalter erhalten hat, bekommt die Bons auch im AHV-Alter. Wer hingegen erst als Rentnerin oder Rentner eine Hilflosen Entschädigung erhält, gehört nicht zur Gruppe der Berechtigten.

Berechtigung
Spätestens vier Wochen nach Einreichen des Antrags erhält der/die Antragsteller/in die Berechtigung oder einen ablehnenden Bescheid mit Information über allfällige Rekurs Möglichkeiten. Die Berechtigungen werden in der Regel unbefristet ausgestellt. Bei Kindern und Jugendlichen kann eine Überprüfung mit Erreichen der Volljährigkeit erfolgen.

Wenn Sie zu den Berechtigten gehören, nehmen Sie mit uns Kontakt auf, oder laden Sie das Antragsformular direkt von der Homepage der Pro Infirmis herunter.
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